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   VGH Hessen, 03.09.1991 - 7 UE 2042/87   

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https://dejure.org/1991,8224
VGH Hessen, 03.09.1991 - 7 UE 2042/87 (https://dejure.org/1991,8224)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.09.1991 - 7 UE 2042/87 (https://dejure.org/1991,8224)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. September 1991 - 7 UE 2042/87 (https://dejure.org/1991,8224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 S 1 GKG, § 13 Abs 2 GKG, § 16 Abs 1 GKG, § 17 Abs 1 GKG, § 17 Abs 3 GKG
    Streitwertbemessung in Schülerbeförderungskostensachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 23.02.1990 - 7 UE 3284/89

    Zum Umfang der Erstattung von Schülerbeförderungskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1991 - 7 UE 2042/87
    Unter diesen Umständen erscheint es dem Senat geboten, in Anknüpfung an die frühere Rechtsprechung des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. vom 1. Dezember 1980 - VI TE 1606/80 -) bei der Streitwertfestsetzung in Schülerbeförderungskostensachen, sofern der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen noch nicht feststeht und deshalb § 13 Abs. 2 GKG nicht zur Anwendung kommen kann, grundsätzlich den Jahresbetrag als für die Streitwertbemessung maßgebend anzusehen (Hess. VGH, Beschl. vom 16. April 1991 - 7 UE 3284/89 -, wobei hier offen bleiben kann, ob insoweit eher an eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 1 oder von § 17 Abs. 1 GKG zu denken ist, weil beide Vorschriften übereinstimmend auf den Zeitraum eines Jahres abstellen.
  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1991 - 7 UE 2042/87
    Die Vorschrift mag freilich als Orientierungsmaßstab auch für in ihr nicht aufgeführte wiederkehrende Leistungen dienen können, die ebenfalls in öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen ihre Wurzel haben (vgl. BVerwG, Beschl. vom 8. September 1987 - 3 C 3/81 -, NVwZ 1988, 1019), und sie ist unter Berufung auf den in ihr zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken von dem früher für das Schulrecht zuständigen 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zuletzt auch für die Streitwertbemessung in Schülerbeförderungskostensachen herangezogen worden (vgl. z.B. Beschl. vom 17. September 1989 - 6 TE 1464/89 -).
  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02

    Nächstgelegene Schule - Bildungsgang

    Dieser ist nämlich nach der Rechtsprechung des Senats maßgebend, wenn es ganz allgemein um das Bestehen der Erstattungspflicht dem Grunde nach für einen noch unbestimmten in die Zukunft reichenden Zeitraum geht (Hess. VGH, Be. v. 03.09.1991 - 7 UE 2042/87 -, v. 11.09.2002 - 7 TE 2349/02 - u. v. 20.12.2002 - 7 TE 2367/02 -).
  • VG Weimar, 06.12.2007 - 2 K 535/06

    Kostenerstattung einer Beförderung zu einer Integrierten Gesamtschule in Höhe der

    Da es der Klägerin - bezogen auf den Zeitpunkt der Beendigung der 1. Instanz - ganz allgemein um das Bestehen der Erstattungspflicht dem Grunde nach für einen noch unbestimmten in die Zukunft reichenden Zeitraum geht, ist grundsätzlich der Jahresbetrag für die Streitwertbemessung maßgeblich (vgl. HessVGH, Beschl. v. 03.09.1991 - 7 UE 2042/87 -).
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